Naturheilkundliche Dienstleistungen für Tier und Mensch aus einer Hand – wer darf das?

Kategorie
Webinar
Datum
2022-06-28 17:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Online
Telefon
+495215220625
E-Mail
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dozent/-in/-en
Rechtsanwältin Dr. jur. Anette Oberhauser
Kosten pro Teilnehmer
75 € (netto)
Netto Unterrichtsstunden
3 Stunden
Veranstalter
Tierrechtsakademie

Das Seminar wendet sich an Tierheilpraktiker, aber auch an Humanheilpraktiker, die sich gelegentlich auch mit tierischen und tiergestützten Therapien beschäftigen oder vermehrt beschäftigen möchten.

Es soll vermittelt werden, inwieweit ein Tierheilpraktiker Menschen (in der Regel die „Tiereltern“)  in seine Dienstleistung mit einbeziehen darf (und umgekehrt), welche Kooperationsformen man als Tierheilpraktiker eingehen kann, vor allem dann, wenn das Heilpraktikergesetz nicht, auch nicht analog, gilt. Erläutert wird der derzeit geltende Heilkundebegriff und Möglichkeiten erlaubnisfreier Geschäftsideen in verschiedenen Konstellationen.

Eingegangen wird auch auf verschiedene Werbebeschränkungen, Hygiene und Organisation

Detaillierte Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme einen Fortbildungsnachweis.

 

Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet.

 
 

 

Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.

 

Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.

 

Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern

 

Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.

 

Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
hier lesen

Unsere Partner