EU-Verordnung beschneidet Alternativen zu Antibiotika

Der Entwurf

  • gefährdet die Erhaltung der Therapievielfal traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde
  • schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein
  • bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Tierhalter und Tierheilpraktiker
  • würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen
  • negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz


Sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen sind? Soll die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel geschmälert und verteuert werden?

Wir fordern: Nein!

Denn das würde den Einsatz von zurzeit noch erhältlichen naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur Gesunderhaltung und Pflege wie z.B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs sowie homöopathische Arzneimittel, die bisher ohne Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden oder nur auf Verschreibung des Tierarztes erhältlich sind.

Biolandwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker verlieren wichtige natürliche Therapiemöglichkeiten für Tiere. Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i.d.R. weder Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch noch in den Ausscheidungen der Tiere.

Setzen Sie sich mit ihrer Stimme dafür ein, dass die zuständige deutsche Vertretung in der EU dem Verordnungsentwurf für Tierarzneimittel (2014) COM 558 nicht zustimmt und Homöopathika und Naturheilmittel für Tiere weiterhin eingesetzt werden dürfen.

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition!

Unter diesem Link finden Sie die Petition direkt

 https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html

Sie möchten nicht nur unterzeichnen, sondern auch die Petition vorantreiben?

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