Die Stallapotheke und ihr Inhalt unterliegen, soweit Arzneimittel für Tiere betroffen sind, den Regelungen des Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Im Rahmen dieser Online-Veranstaltungen werfen wir daher zur eigenen Rechtssicherheit auch einen Blick auf das TAMG und andere rechtlich relevante Vorschriften wie das Arzneimittelgesetz des Humanbereiches (AMG).
Im Anschluss an diesen rechtlichen Teil werden die sinnvollsten naturheilkundlichen Mittel besprochen, die jeder Pferdehalter in seiner Stallapotheke haben sollte. Damit hat der Pferdehalter eine gut ausgewählte Selektion an Hilfsmitteln, um sein Pferd gut und effektiv zu versorgen bei Blessuren, kleineren Verletzungen und allgemeinem Stress und Unwohlsein.
Referentinnen: RA Daniela Müller, Sandra Brandt
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 2 Fortbildungspunkten bewertet
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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