Die Online-Fortbildung „Recht und Praxis im Umgang mit Gift-, Gefahr- und Wildtieren“ richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ordnungs-, Veterinär- und unteren Artenschutzbehörden, aber auch an Angehörige der Feuerwehren. Wir beleuchten die in der Praxis bedeutsamen Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen und geben praktische Hinweise für „First Responder“ und die Abwicklung akuter Vorfälle.
Nur in wenigen Bundesländern gibt es explizite Regelungen zu Gift- und Gefahrtieren. Einzig Nordrhein-Westfalen hat mit dem Gifttiergesetz eine explizite Rechtsgrundlage, im Übrigen ergeben sich Zuständigkeiten in der Regel aus den allgemeinen Ordnung- und Polizeigesetzen. Wir geben hierzu einen Überblick und erläutern uns bekannte Verwaltungspraxis.
Bei Wildtieren ergeben sich in der Praxis erhebliche Zuständigkeitsprobleme bei Notfällen, die insbesondere die Vollzugskräfte vor große Herausforderungen stellen. Die zunehmende Verbreitung Invasiver Arten und das Aufflammen von Tierseuchen erhöht die Komplexität und erfordert praktikable Lösungen, die auch im Lichte einer kritischen Öffentlichkeit Bestand haben können.
Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme und erlernten Fähigkeiten einen Fortbildungsnachweis.
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsbehörden, Veterinärbehörden, unteren Artenschutzbehörden, Feuerwehren
Referent: Rechtsanwalt Nils Michael Becker
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet.
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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