Zum 1.3. 2023 ist auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetz die Assistenzhundeverordnung in Kraft getreten und schließt damit eine bisher bestehende rechtliche Lücke im Assistenzhundebereich. Die Assistenzhundeverordnung bezieht sich auf Assistenzhunde im Sinne des § 12 e BGG und enthält unter anderem Regelungen über die (neue eingeführten) Arten der Assistenzhunde, Eignung und Hunden, Verlauf der Ausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Prüfung und Rechte der Assistenzhundenehmer im Alltag.
Diese Grundlagenfortbildung richtet sich an alle Berufsgruppen, die zukünftig Berührungspunkte haben werden. Also insbesondere (zukünftige) Assistenzhundetrainer, Hundeausbildungsbetriebe ( die Zertifizierung) als Ausbildungsstätte anstreben); aber auch Tierärzte (Ihnen obliegt die Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung) und Behördenvertreter, (Kranken-) Versicherungen, Stiftungen und Gutachter. Vermittelt werden die grundsätzlichen Strukturen und der Umsetzungsstand (in den jeweiligen Bundesländern)
Referentin: Rechtsanwältin Daniela Müller
Diese Fortbildung wird vom FNT e.V. mit 2 Fortbildungspunkten bewertet
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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