Fortbildung für Tierberufler (Aktuelles)

Kategorie
Webinar
Datum
2023-10-23 18:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Zoom Veranstaltung
E-Mail
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Dozent/-in/-en
RA Daniela Müller & RA Nils Becker
Kosten pro Teilnehmer
29,75
Netto Unterrichtsstunden
2h
Veranstalter
Tierrechtsakademie

Diejenigen, die im Bereich des Tierwesens tätig sind, haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von gesetzlichen Veränderungen erfahren müssen. Sei es die Einführung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), die Aktualisierung der Tierschutz-Hundeverordnung, die Reform des Schuldrechts oder der Tiergesundheitsrechtsakt. Nicht immer fällt es leicht, hier nebenbei auf dem Laufenden zu bleiben. Im Rahmen dieser Online-Fortbildung wollen wir Sie wieder – mit wechselnden Themenschwerpunkten und Referenten – auf den aktuellen Stand bringen. Sei es nun aus eigenem Interesse oder im Rahmen einer Fortbildungs-, Auffrischungsauflage Ihres Veterinäramtes. Themen sind u.a. : Aktuelles Rechtsprechung zu § 11 TierSchG und die Tierschutz-Hundeverordnung.

Diese Fortbildungsreihe findet jeden 4. Montag im Quartal um 18.00 Uhr statt. Sie erhalten im Anschluss eine Fortbildungsbescheinigung.

Referenten: Mitwirkende der Tierrechtsakademie wechselnd; u.a. Rechtsanwältin Daniela Müller, Rechtsanwalt Nils Michael Becker

 

Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet

 
 

 

Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.

 

Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.

 

Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern

 

Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.

 

Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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