Mit dem Tiergesundheitsrechtsakt (EU VO 2016/429) ist zum 21.04.2021 das aktuelle Tierseuchenrecht der EU in Kraft getreten. Insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen verstärkt diese Verordnung den Präventionsgedanken durch Einbeziehung neuer Berufsgruppen in die seuchenrechtliche Verantwortung und Aufklärung. So sieht die auch als „Animal Health Law“ bekannte Verordnung in Art. 11 vor, dass Tierunternehmer (Landwirte, Züchter), Transportunternehmer (Auslandstierschutz) und Angehörige „der mit Tieren befassten Berufe“ (Tierheilpraktiker, Tierphysiotherapeuten) Kenntnisse im Tierseuchenrecht vorweisen können müssen.
In dieser Online-Fortbildung vermitteln wir den vorgenannten Berufsgruppen bezogen auf die Tierarten Hund, Katze, Pferd angemessene Kenntnisse der für ihre Tätigkeit relevanten Tierseuchen (einschließlich Zoonosen), der Grundsätze des Schutzes vor biologischen Gefahren, sowie Wechselwirkungen von Tiergesundheit, Tierwohl und menschlicher Gesundheit.
Zielgruppe: Tierberufler im Sinne des § 11 TierSchG, Heimtierzüchter (Hund/Katze), Organisationen des Auslandstierschutz, Tierheilpraktiker
Referentinnen: Tierärztin Dr. med. vet. Stefanie Berghahn, Rechtsanwältin Daniela Müller
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
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