SEMINARINHALT
Um eine erfolgreiche Praxis zu führen, ist neben der therapeutischen Fähigkeit auch wichtig, die notwendigen Kenntnisse über geltende rechtliche Anforderungen zu besitzen.
Zu den wichtigsten Vorschriften, die bei einem Internetauftritt, z.B. mit einer Webseite oder einer Social-Media Präsenz (Facebook, Instagram) zu beachten sind, gehören die Vorschriften über den Datenschutz aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine fehlende oder falsche Umsetzung kann Abmahnungen und Imageschäden zur Folge haben.
Dr. iur. Ricarda Dill ist Heilpraktikerin, Tierheilpraktikerin und Volljuristin. Sie ist daher in der Lage, Deine Fragen zum praktischen Datenschutz gezielt zu beantworten. Das Seminar soll Dich in die Lage versetzen, die Anforderungen des Datenschutzes in Deiner Praxis gesetzeskonform umzusetzen. Freu Dich auf ein Online-Seminar mit interaktiven Bausteinen, dass die für Dich relevanten Rechtsfragen anschaulich und übersichtlich darstellen wird.
Dieses Seminar vermittelt praxisorientiert die Kenntnisse der wichtigsten Rechtsvorschriften und informiert darüber, welche Anforderungen die Teilnehmer umsetzen müssen. Die Teilnehmer erhalten Muster für die Datenschutzerklärung, für das Verfahrensverzeichnis und für das Verzeichnis technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM), die sie an ihre eigenen Bedürfnisse anpassen können.
WESENTLICHE SEMINARINHALTE
2. Teil am 30.03.2023
Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet pro Termin
Der Fachverband Niedergelassener Tierheilpraktiker e. V. (FNT e. V.) verpflichtet seine Mitglieder zur sinnvollen Verknüpfung moderner Tiermedizin mit der traditionellen Naturheilkunde.
Unsere Mitglieder bilden sich gemäß unserer Fortbildunsverordnung nachweislich fort.
Dies wird vom Verband überprüft, Nachweise müssen eingereicht werden.
Der FNT betreut zur Zeit an die 800 Tierheilpraktiker in Deutschland und den angerenzenden Ländern
Der FNT veranstaltet für seine Mitglieder eine jährliche Fortbildungsveranstaltung. Die Tierheilpraktikertage können selbstverständlich auch von verbandsfremden Therapeuten besucht werden.
Tierarzneimittelgesetz: FNT e. V. unterstützt Verfassungsbeschwerde unseres Mitgliedes
hier lesen