Veranstaltungsort: 53783 Eitorf | Stadt: 53783 Eitorf-Mühleip, Deutschland
Auf Grund der aktuell zu erwartenden gesetzlichen Neuordnung, die uns einen großer Teil der naturheilkundlichen Behandlungsmöglichkeiten nimmt, gilt es lösungsorientiert dass, was gesetzlich erlaubt ist neu zu ordnen und Behandlungsstrategien zu Erstellen.
Sie lernen
■ Behandlungsstrategien mit allen Präparaten, die für Tiere zugelassen sind
■ die Wirkung und den Einsatz und sinnvolle Kombinationen
■ die Therapie für wichtige Krankheitsbilder und häufige Indikationen
■ die richtige Dosierung und Verabreichung für einzelne Tierarten
■ Kontraindikationen
■ spezielle Toxikologie für die einzelnen Tierarten
■ rechtliche Voraussetzungen (u.a. Einsatz bei „Lebensmitteltieren“ und Sportpferden)
■ es werden viele Fälle aus der Praxis von Frau Kirsten vorgestellt und bearbeitet.
"Nach kursorischer Prüfung weitet § 50 des Gesetzentwurfes ... den tierärztlichen Vorbehalt auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind. Dazu zählen unter anderem auch homöopathische Mittel. Damit wäre künftig für jede Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für Tiere registriert und zugelassen sind, eine tierärztliche Verschreibung und Behandlungsanweisung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier der Gewinnung von Lebensmitteln dient (vgl. § 50 Abs. 4 Gesetzentwurf; § 58 AMG). Für die Anwendung von Arzneimitteln, die spezifisch für Tiere zugelassen und registriert sind und nicht verschreibungs-pflichtig sind, bedarf allerdings weiterhin keiner tierärztlichen Verschreibung und Behandlungsanweisung." (QUELLE: Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag)
Diese Fortbildung wird vom FNT e.V. mit 15 Fortbildungspunkten bewertet