Werberecht für Tierheilpraktiker und andere Dienstleister im Tierwesen

Kategorie
Webinar
Datum
2022-05-14 17:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Online
Telefon
0521 / 5220625
E-Mail
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Dozent/-in/-en
Rechtsanwältin Dr. jur. Anette Oberhauser
Kosten pro Teilnehmer
75 € (netto)
Netto Unterrichtsstunden
3 Stunden
Veranstalter
Tierrechtsakademie

Dieses Webinar richtet sich vornehmlich an Tierheilpraktiker, aber auch an andere Dienstleister im Tierwesen. Werbebeschränkungen gelten nicht nur für den Humanbereich, auch für Dienstleitungen  am Tier

Geeignet ist das Seminar für Tierheilpraktiker und Anbieter von Produkten, die Produkte und Dienstleistungen bewerben wollen, sei es im Bereich Futtermittel, Kosmetik oder Gesundheitsnahe Produkte für Tiere. Vermittelt wird der wesentliche Unterschied zwischen gesundheitsbezogenen Aussagen, ernährungsbezogenen Aussagen, dem Geltungsbereich von HWG,LFGB und LMIV. Die Werbung für die Anwendung gesundheitsfördernder Geräte zur Anwendung am Tier (Bioresonanz, Radionik, Einsatz von Schwingungsmedizin am Tier, „Medizinprodukte“ für Tiere) wird ebenso erläutert.

Folgerungen aus der Produktkategorie für Kennzeichnung, Werbung und Einsatzgebiete (Sachkunde  vorausgesetzt) werden anhand von Beispieletiketten und Beispielswerbung erläutert, erklärt, wie Werbeverboten durch geeignete (Formulierungsstrategien begegnet werden kann. Ebenso werden Grundzüge zum Umgang mit Abmahnungen vermittelt

Detaillierte Seminarunterlagen dienen als Arbeitshilfe für den sich anschließenden Arbeitsalltag. Sie erhalten zum Nachweis der Teilnahme einen Fortbildungsnachweis.

 

Diese Veranstaltung wird vom FNT e.V. mit 3 Fortbildungspunkten bewertet.