Politisches

Der Beruf des Tierheilpraktikers ist staatlich nicht geregelt. Es kann sich somit jeder Tierheilpraktiker nennen und diesen Beruf ausüben, ohne seine Qualifikation nachweisen zu müssen.
Ein Missstand der nicht nur dem FNT missfällt. Wie aber steht der Beruf des Tierheilpraktikers in Deutschland da? Was sagt die Politik? Wo gibt es überall schon verbindliche Regelungen?

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Arbeitsamt
Obwoh es keine explizite staatliche Regelung für den Beruf des Tierheilpraktikers gibt, gibt es bei den Berufsbildern des Arbeitsamtes sehr wohl auch Beschreibungen für den Beruf des Tierheilpraktikers. Bei Ausbildungsinstituten mit einer AZWV-Zulassung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbildung auch vom Arbeitsamt finanziert werden.
Finanzamt
Der Tierheilpraktiker ist natürlich auch steuerpflichtig. Das Finanzministerium in Schleswig-Holstein hat sich explizit mit der Einteilung des Tierheilpraktikers beschäftigt und festgelegt, dass der Tierheilpraktiker nicht zu den Katalogberufen gehört und somit kein Freiberuf ist. Jeder Tierheilpraktiker in Schleswig-Holstein muss daher ein Gewerbe anmelden. Andere Finanzämter aus anderen Bundesländern sind angehalten dies zu befolgen.
Berufsgenossenschaft
Auch die Berufsgenossenschaften haben den Tierheilpraktiker schon längst eingeteilt. So erfolgt bei jeder Gewerbeanmeldung eines Tierheilpraktikers automatisch eine Meldung an die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege.
Versicherungen
Nahezu jede Versicherung bietet auch Berufshaftpflichtversicherungen für Tierheilpraktiker an. Der FNT hat besondere Bedingungen für seine Mitglieder bei seinen Partnern ausgehandelt.
Tierärztekammer
Die Tierärztekammer greift die Tierheilpraktiker zwar gerade in der letzten Zeit massiv an. Regelt in ihren Berufsordnungen der Länder jedoch im gleichen Zuge zum Teil auch die Zusammenarbeit zwischen Tierarzt und Tierheilpraktiker.
Was machen die Verbände?
Der FNT und auch andere Tierheilpraktikerverbände wünschen sich schon seit langem eine staatliche Regelung des Berufes. Es erfolgten schon mehrfache Anfragen in Richtung Bundesregierung bezüglich der Möglichkeit einer staatlichen Regelung ähnlich den Humanheilpraktikern. Dies würde den Beruf legitimieren und somit dem ganzen Berufstand, der seinen Beruf ernst nimmt und qualitativ hochwertige Arbeit abliefert, helfen.

Die Verbände setzen durch Zugangsregelungen und Prüfungen seiner Mitglieder einen gewissen Qualitätsstandard. Der Tierhalter sollte also bei der Wahl eines Tierheilpraktikers auf dessen Verbandszugehörigkeit achten. Mitglieder im FNT müssen eine abgeschlossene Ausbildung mit mindestens 700 gegebenen Unterrichtsstunden in den Gebieten Anatomie, Pathologie, Differentialdiagnostik, Recht und Naturheilverfahren vorweisen und ihr Wissen in einer Prüfung belegen.

Die Verbände werden jedoch weiterhin das Gespräch mit der Regierung bezüglich einer Regelung suchen.
Und was sagt die Regierung?
Die Anfragen von mehreren Verbänden, sowie von Oppositionsparteien bezüglich einer geforderten Regelung für Tierheilpraktier hat die Regierung bisher immer abgeschmettert. Nach Meinung der Regierung ist eine Regelung des Berufes nicht notwendig, da die Tätigkeit des Tierheilpraktikers bereits durch verschiedenste Gesetze geregelt ist: das Arzneimittelgesetz, das Tierschutzgesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Tierseuchengesetz regeln jedoch in keiner Form die Qualifikation.

Die Bundesregierung ist jedoch auch der Meinung, dass der Beruf des Tierheilpraktikers in Deutschland weiterhin ausgeübt werden soll und durch das Gesetz zur freien Berufswahl auch nicht verboten werden kann.