EU will Arzneimittelrecht für Tiere novellieren


Die Verordnung soll das bisher geltende Recht für Tierarzneimittel novellieren bzw. ablösen.
Mit dem Entwurf verfolgt die EU u.a. die Ziele, den Antibiotika-Einsatz bei Nutztieren einzudämmen,
die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Tiere zu erhöhen und einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit
zu leisten.

Der FNT hat zu diesem Thema im März alle Tierheilpraktikerverbände zu einem Arbeitstreffen eingeladen,
an welchem dann der FNT, der älteste Verband der Tierheilpraktiker und die Kooperation der Tierheilpraktikerverbände
teilgenommen haben. Zusammen wurde eine Stellungnahme diesbezüglich erarbeitet  -  

Stellungnahme der Tierheilpraktikerverbände zu VO Tierarzneimittel Com (2014) 558.pdf


Die teilnehmenden Tierheilpraktikerverbände sind zu dem Schluss gekommen, dass die Kernziele der neuen Verordnung
zwar zu begrüßen sind, aber bei detaillierter Betrachtung des Verordnungsvorschlages festzustellen ist, dasss diese nochmals
einer kritischen Überprüfung unterzogen werden muss. Teile der Verordnungsvorlage sind nicht konform mit den genannten Zielen,
und bei der strengen Auslegung wesentlicher Passagen stehen die Formulierungen sogar im völligen Widerspruch zu diesen Zielen.

Zur Zeit stehen die Tierheilpraktikerverbände und auch der ATG in Kontakt mit Politikern aus Land, Bund und EU.

Auch der ATG hat eine übergreifende Stellungnahme zu diesen Thema abgegeben

Stellungnahme des Verbandes artgerechte Tiergesundheit e.V. (ATG)